Bulle vom März 1378

 

Bulle von Gregor XI., in der der hl. Caterina von Siena zugestanden wird, dass Raimund von Capua, Giovanni Tantucci und ein anderer Bettelmönch das Recht haben, den Pönitenten, welche die Heilige zu ihnen führt, die Beichte zu hören und ihnen die Absolution zu erteilen, außer in Fällen, die dem Heiligen Stuhl vorbehalten sind.

 

vor dem 27. März 1378[1]

Gregor, Bischof, Diener der Diener Gottes, sendet der in Christus geliebten Tochter Caterina, einer Frau aus Siena, die dem Herrn im Ordenskleid der Schwestern von der Buße des seligen Dominikus dient, Gruß und apostolischen Segen.

Die aufrichtige Hingabe und der Eifer für das Heil der Seelen, worüber du Uns in glaubwürdigem Zeugnis empfohlen wirst, führen uns dazu, dass Wir deinen Wünschen, die eben jenes Heil betreffen, günstig zustimmen.

Wie Wir erfahren haben, geschieht es nicht selten, dass unser Heiland, der Herr Jesus Christus, einige in deine heilbringende Gegenwart kommen lässt, die du unter seiner Anleitung zu einer fruchtbaren Buße auf den Weg des Heiles zurückführst gemäß seiner Milde. Da es dir aber im Eifer für das Heil der Büßenden schwierig erscheint, geeignete und diskrete Beichtväter zu finden und es für die Pönitenten gefährlich wäre, die Beichte länger hinauszuschieben (soll folgendes gelten):

Aus der Kenntnis der Briefe und der Diskretion der geliebten Söhne Johannes von Siena von den Eremiten des hl. Augustinus, eines Magisters der heiligen Theologie, und des Raimund von Capua aus dem Predigerorden, Professordensleute, die sich im Priestertum und in deiner Gemeinschaft befinden, von denen auch bei uns lobwürdige Zeugnisse erstattet werden, da sie dem Herrn vertrauen, so erlauben wir zu deiner vollen und freien Verfügung das Folgende: dass nämlich dieselben Johannes und Raimund – und auch ein anderer geeigneter Priester aus einem der Bettelorden, den du auswählen kannst – ermächtigt sind, den Büßenden sorgfältig die Beichte zu hören, ihnen für das von ihnen Begangene die entsprechende Lossprechung zu erteilen und eine heilsame Buße aufzuerlegen (sofern es sich nicht um Dinge handelt, die eine Konsultation des Heiliges Stuhls erfordern), ohne dass dies irgendwelche entgegenstehende Konstitutionen hindern könnten.

Datum, etc.

 


[1] Kopie des Bullariums des Predigerordens ohne Datum, muss aber vor dem 27. März 1378 geschrieben sein, dem Todestag von Gregor XI.

 

(Übers. aus: Documenti, Fontes … 1, XVII., S. 44).

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